Mentoring-Vereinbarung

Dieser Vertrag wird zwischen Legmon und der am Mentoring-Programm interessierten Person geschlossen, die das Häkchen an der im Registrierungsbogen erforderlichen Stelle setzt (im Folgenden der „Mentee“). Der Mentee hat hierbei entweder die Option, (i) direkt einem Mentor zugewiesen und zugleich Teil der Legmon Community zu werden oder (ii) nur Teil der Legmon Community zu werden, was auch den Zugriff auf Ressourcen von Legmon sowie das Legmon Netzwerk allgemein (etwa Discord-Server und WhatsApp-Gruppe) umfasst. Letztere Option schließt jedoch einen späteren Wechsel in das Mentoring-Programm nicht aus. Für Mitglieder der Legmon Community gelten die folgenden Regelungen im selben Maße, ausgenommen die spezifischen Regelungen für das Mentoring-Programm.

§ 1 Vertragszweck

(1)  Durch diesen Mentoring-Vertrag wird die Zusammenarbeit zwischen Mentor und Mentee im Rahmen unseres Mentoring-Programms festgelegt (im Folgenden das „Mentoring-Verhältnis“) und umfasst wie eingangs erwähnt grundsätzliche Regeln für alle Mentees, die Teil der Legmon Community sind (unabhängig davon, ob mit oder ohne Mentor). Der Vertrag beginnt nach erfolgreicher Bewerbung mit Erhalt einer Zusage und endet mit dem Austritt des Mentees aus dem Programm. Der Austritt muss dabei schriftlich mitgeteilt werden.

(2)  Mit diesem Vertrag möchten wir vor allem sicherstellen, dass sich alle Beteiligten, vor allem unsere Mentees, wohlfühlen. Deshalb haben wir unter anderem Regeln und Verhaltensgrundsätze (§ 5 Regeln und Verhaltensgrundsätze) für den Austausch zwischen Mentor und Mentee aufgestellt. Da wir die Sicherheit und das Wohlergehen aller Mentoren und Mentees schätzen, dulden wir keine Verstöße gegen diese Regeln und Verhaltensgrundsätze oder darüber hinausgehende rechtswidrige Aktivitäten in unserem Mentoring-Programm. 

§ 2 Vertragsgegenstand

(1)  Der Mentee erklärt sich bereit, wenn gewünscht, von Legmon mit einem Mentor in Kontakt gebracht zu werden. 

(2)  Ziel der Vermittlung ist der Austausch zwischen Mentee und Mentor über Ausbildungs-, Studien- und Stipendienprogramme sowie entsprechende Bewerbungsverfahren, diesbezügliche Tipps und Erfahrungen. Hierzu kann der Mentee dem Mentor beispielsweise Schwierigkeiten schildern und Fragen stellen, die der Mentor nach bestem Wissen und Gewissen beantworten soll. 

(3)  Legmon kann jedoch nicht dafür einstehen, dass die Beantwortung der Fragen durch den Mentor zu konkreten Erfolgen führen wird. 

§ 3 Wirksamkeit und Beendigung des Vertrages

(1)  Dieser Vertrag wird mit dem Setzen des Häkchens an der erforderlichen Stelle im Registrierungsbogen zum Mentoring Programm durch den Mentee wirksam. 

(2)  Dieser Vertrag endet, wenn der Mentee nach erfolgter Bewerbung 

(a) im Rahmen des Bewerbungsprozesses eine Absage erhält und somit kein Mentoring-Verhältnis zustande kommt; oder

(b) mit Beendigung des Mentoring-Verhältnisses. Hierfür ist ein Austritt aus dem Programm durch den Mentee erforderlich. Dieser muss schriftlich kommuniziert werden.

(3)  Dieser Vertrag kann jederzeit ordentlich und fristlos durch den Mentee gekündigt werden. 

(4)  Neben der in § 3 Absatz 3 dieses Vertrages genannten Beendigung kann dieser Vertrag außerordentlich durch Legmon gekündigt werden. Für eine solche Kündigung bedarf es eines Verstoßes gegen die in §§ 4, 5 dieses Vertrages festgelegten Pflichten.

§ 4 Gruppenzugehörigkeit

(1) Mit unserem Angebot möchten wir Menschen mit Schwierigkeiten in der Bildungsbiographie und aus bildungsbenachteiligten Gruppen unterstützen, die aufgrund ihrer persönlichen Lebensumstände Hürden auf ihrem Bildungsweg. Dies schließt unter anderem folgende Gruppen ein: 

a)  Menschen aus einem nicht-akademischen Elternhaus (Erstakademiker); 

b)  Menschen mit Migrationsgeschichte; 

c)  Menschen mit Fluchterfahrung; 

d)  Menschen mit niedrigem sozioökonomischen Status (z.B. Personen, die BAföG beziehen; 

e)  Menschen, die mit Sozialleistungen (z.B. Sozialhilfe, Bürgergeld) / in Armut aufgewachsen sind oder derzeit damit leben; 

f)  Chronisch kranke Menschen und Menschen mit psychischer oder physischer Beeinträchtigung; 

g)  Menschen, die in der stationären Jugendhilfe (z.B. einer Wohngruppe oder Pflegefamilie) leben oder gelebt haben; und 

h)  Menschen, die anderweitigen Schwierigkeiten in der Bildungsbiographie ausgesetzt sind oder waren. 

(2) Mit der Bestätigung des Vertrages versichert der Mentee die Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen. Sofern die Angaben des Mentees nicht zutreffen sollten, kann dieser Vertrag außerordentlich durch Legmon gekündigt werden. Wenn der Mentee unsicher ist, ob eine Zugehörigkeit besteht, kann er sich jederzeit an teamlegmon@gmail.com wenden.

§ 5 Verhalten des Mentees

(1)  Allgemeine Rechte und Pflichten 

a)  Der Mentor wirkt in der Mentoring-Beziehung als Berater und Unterstützer. Hierbei unterstützt der Mentor den Mentee nach bestem Wissen und Gewissen auf seinem Bildungsweg. 

b)  Diese Unterstützung erfolgt in beratender und ermutigender Funktion. Der Mentor ist andererseits nicht dazu verpflichtet, beispielsweise (Teil-)Aufgaben einer Bewerbung zu übernehmen oder Kontakte herzustellen. 

c)  Im weiteren Verlauf der Mentoring-Beziehung muss der Mentee in Eigeninitiative Themen, Fragen und Ziele anregen, die zwischen Mentee und Mentor individuell besprochen werden. 

d)  Der Mentor kann hierbei auch von seinen eigenen Erfahrungen berichten und persönliche Tipps geben. Diese sind jedoch zwangsläufig subjektiv und müssen nicht zwangsweise auch zur Situation des Mentees passen. 

(2)  Vertraulichkeit 

Da sich Mentor und Mentee in einem vertraulichen Verhältnis miteinander austauschen, besteht eine gegenseitige Verschwiegenheitsverpflichtung bezüglich aller persönlichen Informationen und Daten, die sie jeweils voneinander erhalten. Mit dem Zustandekommen des vorliegenden Vertrages versichert der Mentee, dass er keine persönlichen Informationen und Daten des Mentors an Dritte weitergibt und alle im Rahmen des Mentoring-Programms stattfindenden Gespräche vertraulich behandelt.

(3)  Keine unerlaubte Weitergabe von Ressourcen

Sowohl Legmon als auch die einzelnen Mentoren stellen alle Ressourcen kostenfrei zur Verfügung. Mit der Teilnahme am Mentoring Programm, verpflichtet sich der Mentee dazu, mit diesen Inhalten (z.B. Bewerbungsunterlagen, Listen von Stipendien etc.) sorgsam umzugehen und diese unter keinen Umständen ohne explizite schriftliche Zustimmung von Legmon, d.h. Michael Linke, an andere weiter zu geben. Dies gilt insbesondere auch im Fall einer Mitgliedschaft in der Legmon Community ohne gleichzeitige Teilnahme am Mentoring Programm.

§ 6 Regeln und Verhaltensgrundsätze

Die nachfolgenden Regeln und Verhaltensgrundsätze bezwecken, dass sich Mentor und Mentee optimal austauschen können. 

(1)  Mentor und Mentee verpflichten sich dazu, für die Dauer des Mentorings miteinander  verständnis- und respektvoll umzugehen. Dazu gehören insbesondere auch Pünktlichkeit und Verlässlichkeit.

(2)  Diskriminierendes, insbesondere rassistisch oder sexistisch motiviertes Verhalten wird von Legmon ausdrücklich untersagt. 

(3)  Sexuelle Andeutungen oder Beziehungen zwischen Mentor und Mentee sind zu jedem Zeitpunkt während des Mentoring-Programms untersagt. 

(4)  Da Aussagen und Intentionen falsch verstanden werden können, sollen Fragen und Ziele klar kommuniziert werden. Außerdem geben Mentor und Mentee sich, sofern gewünscht, ein offenes und klares Feedback, um eine produktive Atmosphäre aufrechtzuerhalten. Hierfür empfiehlt Legmon die Vereinbarung von regelmäßigen Reflexionsgesprächen. 

(5)  Im Falle von Verstößen gegen die in diesem § 6 festgelegten Grundsätze und darüber hinausgehenden rechtswidrigen Aktivitäten im Rahmen des Mentoring-Programmes werden sowohl Mentee als auch Mentor gebeten, sich unverzüglich bei Legmon zu melden. Dafür sind, soweit möglich, die vorliegenden Verstöße und Aktivitäten sowie die damit zusammenhängenden Informationen schriftlich festzuhalten und an teamlegmon@gmail.com zu senden. Legmon ist zu diesem Zweck von § 5 Absatz 2 dieses Vertrages als dritte Partei ausgenommen. 

(6)  Aufkommende Probleme jeglicher Art sollten darüber hinaus, auch ohne dass sie zwingend einen Verstoß darstellen müssen, angesprochen werden, damit eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann. Mentor und Mentee können sich ebenfalls an teamlegmon@gmail.com wenden, um diesbezüglich Hilfe zu erfragen.

§ 7 Kündigungsrecht bei Zuwiderhandlungen

(1)  Bei Verstößen oder Zuwiderhandlungen gegen § 5 Absatz 2 und 3 sowie gegen § 6 ist Legmon befugt, vom Kündigungsrecht gemäß § 3 Absatz 4 Gebrauch zu machen. Darüber hinaus liegt es im Ermessen von Legmon, auch einen dauerhaften Ausschluss aus dem Mentoring-Programm, der Legmon Community und von weiteren Veranstaltungen von Legmon auszusprechen.

§ 8 Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam bzw. nichtig sein oder werden oder dieser Vertrag Lücken enthalten, soll anstelle dieser Bestimmungen und/oder Lücken eine Bestimmung treten, welche dem von den Parteien verfolgten Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt. 

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